Barrierefreiheit

Aus Betroffenensicht

Beispiele für Barrierefreiheitsbedarf 

  • motorische Einschränkungen
  • körperliche Einschränkungen
  • Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit
  • Blindheit, Sehbehinderung, Rot-Grün-Sehschwäche, Seheinschränkung aufgrund des Alters
  • kognitive Einschränkungen
  • Lerneinschränkungen
  • temporäre Einschränkung: u.a. durch Unfälle, Operationen, Medikamente

Das Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz

Aus Unternehmersicht

Das BFSG betrifft uns alle.

Selbst wenn uns die Ausschlussklausel von der Pflicht befreit, lohnt es sich, Barrierefreiheit umzusetzen.

Es kostet wenig, tut nicht weh und signalisiert:
Wir denken mit und sorgen dafür, dass alle Menschen sich willkommen fühlen.

Wer ist betroffen?

Barrierefreiheit –
Es gibt Ausnahmen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmen Produkten sowie Dienstleistungserbringer. Kleinstunternehmen (Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft) sind vom Gesetz teilweise ausgenommen. Bei Nichteinhaltung können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen oder dafür sorgen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden. Dies betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Händler und Importeure.

Quelle: bund.de

Weiterführende Informationen finden Sie auch hier:
e-recht24.de

Verantwortung und Erfolg

Barrierefreiheit –
Machen Sie Ihre Webseite für alle zugänglich.

Ihre Webseite sollte nicht nur schön aussehen und technisch einwandfrei funktionieren – sie sollte auch für alle Menschen zugänglich sein. Barrierefreiheit bedeutet, dass Ihre Inhalte auch von Menschen mit Einschränkungen problemlos genutzt werden können – sei es durch Screenreader, spezielle Eingabegeräte oder einfache Navigation.

Mit einer unser Barrierefreiheits-Lösung können wir Ihre Webseite barrierefrei gestalten* – und das bringt Ihnen gleich mehrere Vorteile:

Mehr Reichweite & neue Zielgruppen
Barrierefreie Webseiten sind für alle nutzbar – auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.
So erreichen Sie mehr Besucher und potenzielle Kunden.

Besseres Ranking bei Google
Suchmaschinen bevorzugen klare Strukturen, gute Lesbarkeit und einen semantisch sauberen Code – alles Aspekte, die durch Barrierefreiheit gefördert werden.

Rechtliche Sicherheit
Immer mehr Länder schreiben Barrierefreiheit gesetzlich vor. Mit einer barrierefreien Webseite sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden mögliche Abmahnungen.

Image & Verantwortung
Eine barrierefreie Webseite zeigt, dass Ihnen Inklusion und Kundenzufriedenheit am Herzen liegen. Das stärkt Ihr Markenimage und schafft Vertrauen.

Die Umsetzung ist für Sie absolut unkompliziert: Mit unserer eBarrierefreiheits-Lösung wird Ihre WordPress-Webseite schnell und effizient barrierefrei – ohne großen technischen Aufwand.

Wenn Sie Interesse haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Einrichtung.

Fazit:
Barrierefreiheit ist kein „Extra“, sondern ein echter Mehrwert – für Ihre Besucher, für Ihr Unternehmen und für die Gesellschaft.

Wir freuen uns, wenn Sie diesen Schritt mit uns gehen!

* Voraussetzung ist, dass H1 – H5 Strukturen eingehalten werden, eingesetzte Bilder, Tabellen etc. einen Beschreibungs- und Alt-Text enthalten. Ansonsten ist keine vollständige Barrierefreiheit möglich.

Kurz-Anleitung

Barrierefreiheit –
Jetzt und hier testen: So funktioniert unsere Erweiterung für mehr Barrierefreiheit

Funktionsbeschreibung des Barrierefreiheits-Plugins

Kurze Anleitung für Sie

Symbolleiste öffnen.
Klicken Sie auf dieses Barrierefreiheits-Symbol (oder unten links am Bildschirmrand).

Profil auswählen.
Wählen Sie ein vordefiniertes Profil (z. B. „Sehbehinderung“ oder „Epilepsie-sicher“), um sofort die passenden Einstellungen zu aktivieren.

Oder: Individuell anpassen. 
Alternativ können Sie einzelne Optionen wie Schriftgröße, Kontrast oder Leselinie manuell einstellen. Erläuterungen dazu im nächsten Abschnitt: Profile und Anpassungen

Zurücksetzen.
Mit einem Klick auf „Einstellungen zurücksetzen“ wird die Seite wieder in der Standardansicht angezeigt.

Profile und Anpassungen

Barrierefreiheit –
Der Button für mehr Barrierefreiheit

Klicken Sie auf dieses Barrierefreiheits-Symbol.
Unsere Lösung blendet eine Bedienleiste ein, über die Nutzer:innen verschiedene Anpassungen vornehmen können. Zu den wichtigsten Funktionen gehören:

Profile für spezielle Bedürfnisse

Sehbehinderungsmodus
Verbessert die visuellen Elemente der Website

Profil für Anfallsicherheit
Reduziert Farbblitze und klarere Farben

ADHD-freundlicher Modus
Fokussiertes Surfen ohne Ablenkungen

Blindheitsmodus
Reduziert Ablenkungen, verbessert die Konzentration

Epilepsie-sicherer Modus
Dimmt Farben und stoppt das Blinken

Individuelle Anpassungen

Webseiten Inhalt:

Größerer Text, Cursor vergrößern, Zeilenhöhe vergrößert den Zeilenabstand, Buchstabenabstand vergrößern, Schnörkelschrift in lesbare Schrift ändern, Dyslexische Schriftart (*1), Textausrichtung, Links hervorheben
– Probieren Sie doch gleich einmal „Textvergrößerung“ und gehen auf eine Textzeile um den Effekt zu sehen

Webseiten Umgang mit Farben:

Farben umkehren, Helligkeit verändern, Kontrast erhöhen, Seite in Graustufen umwandeln, mehr Sättigung.
Probieren Sie doch gleich einmal „Farben umkehren“ und erfahren Sie den Effekt indem Sie alle 3 Stufen ausprobieren.

Webseiten Navigation:

Leselinie eine horizontale Linie erscheint und wandert mit der Maus, Tastaturnavigation mit Cursortasten und Tabulator, mit Titel hervorheben werden Abschnitte und Überschriften markiert, Lesemaske erhellt einen Lesebereich und kann mit Leselinie kombiniert werden, Bilder ausblenden ist nicht nur für schnellere Ladezeiten gut. Seite lesen ermöglicht sich den angeklickten Text vorlesen zu lassen, Geräusche stummschalten und Anmiationen stoppen sorgen für weniger Ablenkung.
– Probieren Sie doch gleich einmal „Titel hervorheben“ …

(*1) Dyslexie ist eine Schriftart, die mit der Absicht entwickelt wurde, einige der Probleme abzumildern, die Legastheniker beim Lesen haben. Da sich viele der 26 Buchstaben des lateinischen Grundalphabets optisch sehr ähnlich sind, betont die Schrift die voneinander unterschiedlichen Buchstabenteile. (Quelle: Wikipedia)

Angebot zur Implementierung

Barrierefreiheit –
Ihr Beitrag für die Gesellschaft

Das Wesentliche in Kürze:

Jährliche Lizenzkosten 58,80 € (statt 69,00 € regulär in Einzellizenz).
Für die Installation fallen einmalig 45,00 € an.

* Voraussetzung ist, dass H1 – H5 Strukturen eingehalten werden, eingesetzte Bilder, Tabellen etc. einen Beschreibungs- und Alt-Text enthalten. Ansonsten ist keine vollständige Barrierefreiheit möglich. Dafür erhalten Sie gerne ein seperates Angebot.

Wir setzten für Sie die Barrierefreiheit auf der Webseite nach bestem Wissen und Gewissen um. Damit Sie eine vollkommene Rechtssicherheit erhalten empfehlen wir dennoch eine zusätzliche anwaltliche Prüfung.

Preise zzgl. MwSt.

Bestellung Barrierefreiheit

4 + 0 = ?

Ausnahmen

Alles klar definiert:

Ausnahmeregelung für einige Kleinstunternehmen

Nach § 3 Absatz 3 BFSG sind Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, vom BFSG ausgenommen – sie müssen ihre Dienstleistungen also nicht barrierefrei gestalten.

Quelle: bundesfachstelle-barrierefreiheit.de

ABER:

Kleinstunternehmen, die jedoch Produkte in Umlauf bringen, fallen unter das BFSG und müssen die in § 1 Absatz 2 genannten Produkte barrierefrei gestalten.

Die Produkte, die in der BFSG § 1 Absatz 2 genannt werden, umfassen:

  • Hardwaresystem für Universalrechner für Verbraucher incl. Betriebssysteme, z.B. Computer, Tablets, Laptops, einschließlich der Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals, z.B. Geldautomaten, Zahlungsterminals, Fahrausweisautomaten, Check-in-Systeme und interaktive Informations-Terminals
  • Verbraucherendgeräte, die für Telekommunikationsdienste gebraucht werden, z.B. Mobiltelefone
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, z.B. interaktive Fernseher
  • E-Book-Lesegeräte

Quelle: IHK

Diese Produkte müssen seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein, um Teilhabe am Wirtschaftsleben für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.